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Ich darf wieder Kräuterwanderungen anbieten
Das Gesundheitsamt sieht dies als außerschulische Bildung an und somit kann ich unter folgenden Auflagen wieder Kräuterwanderungen anbieten: "Personen mit negativem Testnachweis beziehungsweise vollständig geimpften oder genesenen Personen gestattet. Die dem Testnachweis zugrunde liegende Testung darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Dabei genügt für Schülerinnen und Schüler, Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Lehrkräfte sowie in der Einrichtung tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachweis der zweimaligen Durchführung eines Tests pro Woche; zulässig sind zu Hause durchgeführte und dokumentierte Selbsttests. Gemäß § 5a Abs. IV entfällt die Pflicht zum Testen bei Kindern bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren." Quelle: https://www.mwk.niedersachsen.de/coronavirus/faq-186596.html Dazu muss ich noch eine Teilnehmerliste mit Kontaktdaten ausfüllen lassen, welche nach drei Wochen vernichtet wird.
Wer Interesse an einer Kräuterwanderung hat, kann ich gerne bei mir melden, dann werde ich nach geeigneten Terminen schauen (das Wetter sollte auch etwas mitspielen). Es sollten 5 bis 10 Personen an einer Veranstaltung teilnehmen, größere Gruppen nehme ich derzeit nicht an.
Ich freue mich auf schöne Kräuterwanderungen mit euch, bei denen ihr viele leckere Wildkräuter kennen lernen werdet.
"Von Natur aus gesund"
— IRIS SCHNEIDER